Wesentliche Eckpunkte für das JobPerspektive Programm nach § 16a SGB II

Das Programm ist ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 18 Jahren und mehreren Vermittlungshemmnissen (mindestens 2 zusätzlich zur Langzeitarbeitslosigkeit). Im Programm handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse. Nach Aufnahme im Programm gibt es zwei Haupt-Beschäftigungsphasen. Eine befristete Beschäftigung über 24 Monate und eine anschließende unbefristete Beschäftigung.

Auswahlprozess zur Teilnahme:

Phase 1 Identifizierung der Vermittlungshemmnisse

Zu den Hemmnissen gehören z B.:

  • Besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit
  • Fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss
  • Alter über 50 Jahre
  • Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen einschl. psychischer Natur
  • Mangelnde Sprachkenntnisse
  • Analphabetismus
  • Überschuldung
  • Wohnungslosigkeit
  • Suchtprobleme
  • Vorstrafen

Phase 2 Aktivierungsphase

Der „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ wird auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten betreut. Hier wird der Grad der Leistungsfähigkeit festgestellt und ob die Vermittlungshemmnisse abgestellt werden können. Hier können die Eingliederungsinstrumente des SGB II (MAE, Trainingsmaßnahmen, Praktikum) eingesetzt werden.

Phase 3

Hier wird festgestellt, ob die Vermittlungschancen verbessert werden konnten und ob eine Eingliederung mit oder ohne eine weitere Förderung möglich ist. Erst wenn festgestellt wird, dass eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich nicht erreicht wird und dass eine Eingliederung mittels anderer zeitlich befristeter Förderinstrumente nicht möglich ist, kann die Person im Programm aufgenommen werden.

Antragsberechtigt:
Arbeitgeber als natürliche oder juristische Person; öffentlich oder privatrechtlich organisiert. Beschäftigungsinhalt muss nicht ausschließlich im öffentlichen Interesse liegen, auch erwerbswirtschaftliche Beschäftigungsfelder sind möglich.

Zuweisung:
Die Zuweisung erfolgt zunächst für 24 Monate.

Arbeitsverhältnis:
Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig mit Ausnahme der Versicherungspflicht zur Arbeitslosen-versicherung nach dem SGB III.

Vergütung:
Tariflich oder, wenn keine tarifliche Regelung vorhanden ist, ortsüblich.

Arbeitszeit:
Volle Arbeitszeit. In Ausnahmefällen Teilzeit, diese muss aber mindestens 50 % der Arbeitszeit betragen.

Befristung:
Eine Befristung des ersten Arbeitsverhältnisses kann für die Dauer des Erhalts des Beschäftigungszuschusses erfolgen.

Beschäftigungszuschuss:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen,
max. aber von 75 % des Arbeitgeberbruttos.

Soll die Person nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses dauerhaft in das Programm aufgenommen werden, kann der Zuschuss abgesenkt werden.

Förderdauer:
Befristete Förderdauer: 24 Monate
Unbefristete Förderung (nach Beendigung der befristeten Förderung) ist möglich

Zuschuss sonstige Kosten:

Begleitende Qualifizierung
Pauschale bis zu einer Höhe von 200 € monatlich je geförderten Arbeitsnehmer. Diese ist auf 12 Monate begrenzt, die nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden müssen. Qualifizierungserfordernisse können auch betreuende Elemente beinhalten.

Notwendige Kosten zum Aufbau von Beschäftigungsverhältnissen können im Einzelfall übernommen werden.

Aufhebung der FörderungVermittlung in den allg. Arbeitsmarkt ist weiterhin vorrangig. Die Eingliederungschancen werden jährlich überprüft. Wenn festgestellt wird, dass eine Vermittlung in eine konkret zumutbare Arbeit möglich wäre oder ohne die Förderung eine zumutbare Arbeit aufgenommen werden kann, wird die Förderung aufgehoben.

Ansprechpartner vor Ort:
WEQUA GmbH
Am Werk 8
01979 Lauchhammer
Frau Kühn
Tel.: 03574 4676-2026
Fax: 03574 4676-2133
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