integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

Ziel ist die Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Wirtschafts-, Natur- und Sozialraum durch Entwicklung von regionalen Aktivitäten, von Infrastruktur und Einkommensmöglichkeiten.
Die durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) bestätigte Richtlinie vom 13. November 2007 und die „Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (GLES) der Lokalen Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.“ ist Grundlage für die Förderung für ILE- und LEADER-Maßnahmen.

Zielsetzung

Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landesförderstrategie unterstützen.

Wer kann gefördert werden?

• Gemeinden und Gemeindeverbände,
• natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und
  Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts
• Teilnehmergemeinschaften gemäß § 16 FlurbG,
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landes- und
  Bundesverwaltung,
• Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen
  Akteuren mit Einbindung von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Maßnahmen in Orten mit einer Einwohneranzahl unter 10.000 im ländlichen Raum Brandenburgs.

Grundsätzlich sind gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien Grundlage einer Förderung, außer bei Maßnahmen zur Förderung der Vermarktung land- und naturtouristischer Dienstleistungen, zur Information und Qualifizierung, bei Maßnahmen in den Besucherinformationszentren und zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz für Natur- und Umweltschutzziele, in den Besucherinformationszentren sowie bei Maßnahmen des natürlichen Erbes gilt als Gebietskulisse die Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs.

Was wird gefördert?

- Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und
  Dienstleistungen (Teil II A)
• Bündelung und Vernetzung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen,
• Marktforschung und Entwicklung von Angeboten und Dienstleistungen des Land- und Naturtourismus,
• Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen

- Maßnahmen zur Information und Qualifizierung (Vorarbeiten, Erhebungen, Schulungen und Seminare) zur 
  Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und
  Umweltschutzzielen (Teil II B)
• Schulungen, Seminare, Kurse für lokale Akteure - vorrangig für Wirtschaftsakteure - sowie Qualifizierungsmaß-
  nahmen in für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft erforderlichen Tätigkeiten,
• Vorarbeiten und Dorfentwicklungskonzepte zur Entwicklung des ländlichen Raumes gem. GAK-Rahmenplan,
• Informationsmaßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Aktivitäten,
• Aus- und Fortbildung von Gäste-, Natur- und Landschaftsführern,

- Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwicklung zur Erhaltung oder Schaffung von Beschäftigungs-
  und Einkommensmöglichkeiten (Teil II C)
• Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum (gem. GAK-Rahmenplan),
• Dorftypische Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungstätigkeiten,
• Unterbringung von Feriengästen sowie qualitätsverbessernde oder saisonverlängernde Maßnahmen,
• Ausbau von kleinen touristischen Infrastruktureinrichtungen, einschließlich dazugehöriger Ausstattung sowie
  Informations- und Leitsysteme (gem. GAK-Rahmenplan),
• Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren (BIZ).

- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen
  Infrastruktur (Teil II D)
• Erhaltung ortsbildprägender/ortstypischer Gebäude einschließlich des für die wirtschaftliche Nutzung
  notwendigen Innenausbaus (gem. GAK-Rahmenplan),
• Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung,
• Vorhaben junger Familien zum Erhalt ländlicher Bausubstanz für Wohnzwecke (gem. GAK-Rahmenplan),
• Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Siedlungsbereich und Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen
  ländlichen Anlagen einschließlich der erforderlichen Begleitmaßnahmen (gem. GAK-Rahmenplan),
• Verbesserung der ländlichen Infrastruktur (gem. GAK-Rahmenplan).

- Maßnahmen von überregionaler Bedeutung zur Entwicklung und Gestaltung von ländlichen Räumen mit
  hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes (Teil II E)
• Investitionen zur Entwicklung von Vorhaben mit hohem Kultur- und Naturwert

- Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes (Teil II F)
• Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Landschaftselementen und Biotopen sowie
  Wiederherstellung und Verbesserung des Landschaftsbildes,
• Maßnahmen des Artenschutzes,

Wo ist der Antrag einzureichen?

Die Anträge auf Förderung sind beim zuständigen Regionalmanagement zu stellen (siehe „Kontakt“).

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