Ablauf:

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Auch während des Antragverfahrens und der Umsetzung begleiten wir Sie. Die Konsultation des Regionalmanagements ist in jedem Fall kostenlos.

Sollten Sie bereits eine Idee haben, füllen Sie das Maßnahmeblatt aus und lassen es uns zukommen. Wichtig dabei ist die Vollständigkeit der Unterlagen (Nachweis der Eigenmittel, Lageplan, Eigentumsnachweis, Kostenschätzung).

Das Maßnahmeblatt wird daraufhin dem Vorstand der LAG zur Votierung und Prüfung auf GLES- und Richlinienkonformität vorgelegt und an den Beirat weitergeleitet. Dieser beschließt die Prioritätenliste, welche der Bewilligungsbehörde (LVLF Luckau) als Empfehlung vorgelegt wird.

Wird Ihr Projekt als förderfähig eingestuft wird, werden Sie vom Regional-management aufgefordert, den formellen Antrag für das LVLF auszufüllen und mit sämtlichen geforderten Unterlagen einzureichen (wir empfehlen jedoch eine persönliche Abgabe der Unterlagen beim Regionalmanagement). Wir werden diesen dann auf Vollständigkeit prüfen und mit einer Stellungnahme weiterleiten.

Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

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